Verwertungsrecht eines Buchverlages
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 11.09.2012 23:07 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Damit stellt das Oberlandesgericht klar, dass Urheberrechte soweit wie möglich beim Urheber verbleiben sollen, es sei denn, es existiert eine ausdrückliche, abweichende Regelung.
Im Urheberrecht besteht oftmals die Frage, wer eigentlich Urheber eines Werkes ist. Denn im Urheberrecht gibt es - anders als in Patent- und Markensachen - kein öffentliches Register, aus dem sich die Urheberschaft eines Werkes erkennen ließe. Bei der Prüfung von Urheberrechten sind daher stets gewissenhafte Nachforschung und Sorgfalt unerlässlich.
Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bieten. Um sich nicht versehentlich gegenüber dem Urheber eines Werkes schadenersatzpflichtig zu machen, überprüft ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt bereits bestehende Urheberrechte und Lizenzen.
Aber auch wenn es bereits zu einer Urheberrechtsverletzung gekommen ist, unterstützt ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Außerdem bietet sich die Möglichkeit, ein Werk zum Zwecke der Beweissicherung in einer Kanzlei zu hinterlegen, um so vor einem Missbrauch von Urheberrechten geschützt zu werden. So sind Sie im Falle eines Rechtsstreites um das Urheberrecht bestens vor Missbrauch ihrer Urheberrechte geschützt und können Ihre Ansprüche gegen etwaige Schädiger zügig durchsetzen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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