Vorerbe kann durch testamentarische Bestimmung frei über Nachlass verfügen
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.07.2013 10:10 Uhr
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Das zuständige Grundbuchamt verweigerte diese Umschreibung jedoch, wogegen die Vorerbin Beschwerde einlegte und vom OLG Hamm Recht bekam. Das Gericht sah in der Abfindungsvereinbarung die Geltendmachung der Pflichtteile der Nacherben. Aus dem Testament gehe hervor, dass in diesem Fall die gesetzlichen Beschränkungen der Vorerbschaft wegfallen und die Vorerbin zur Vollerbin werde. Sobald eine Regelung über die Pflichtteile getroffen wurde, könne sie frei über den Nachlass verfügen. Deshalb sei auch die Eintragung als Eigentümerin ohne Nacherbenvermerk durch das Grundbuchamt vorzunehmen.
Die Erstellung eines Testaments ist für die Betroffenen nicht nur ein rein rechtlicher Akt, sondern soll in den meisten Fällen auch dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall eine finanzielle Absicherung haben. Deswegen ist es umso wichtiger sich für die Errichtung eines Testaments an einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.
Die Folgen eines unwirksamen Testaments sind vielschichtig. Zudem ist die gerichtliche Auseinandersetzung oft langwierig und mit einigen Kosten verbunden. Ein im Erbrecht tätiger Anwalt ist bei der Aufsetzung eines wirksamen Testaments behilflich und sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird. Liegt kein wirksames Testament vor, so bestimmen sich die Erbfolge und Erbanteile nach den gesetzlichen Regelungen.
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