Wann ist welche Verfügung sinnvoll?
Meldung von: Kanzlei Redig & Redig - 23.06.2013 18:33 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.
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Ein Notar verfügt über eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebieten der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung. Anhand der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt gemäß dem deutschem Recht eine natürliche Person eine andere Person, im Falle einer definierten Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Vermögensangelegenheiten und / oder auf persönliche Angelegenheiten beziehen.
Eine Betreuungsverfügung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn man nicht so weit gehen will, einer konkreten Person eine allumfassende Vollmacht zu erteilen. Mit der Betreuungsverfügung ist es möglich, klar definierte Wünsche für den eventuell eintretenden Betreuungsfallrahmen verbindlich zu äußern.
Eine Patientenverfügung findet dann seine Anwendung, wenn man entweder ohne Bewusstsein in das Krankenhaus eingeliefert wird, oder wenn man dort ins Koma fällt, ohne vorher die Gelegenheit gehabt zu haben, mit dem zuständigen Arzt darüber zu sprechen, ob man Intensivmedizin, nur schmerzstillende Medikation oder bestimmte Behandlungsmethoden abgelehnt werden. Der fachkundige Notar kann in einem Informationsgespräch sinnvolle und rechtsichere Vorschläge für die Verfügung machen.
Weitere Informationen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Mannheim, sowie auch zu anderen Rechtsthemen wie Verkehrsrecht, Notar Mannheim, Arbeistrecht und mehr erhält man auf der Website www.kanzlei-redig.de - Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Mörlenbach und Rechtsanwalt Birkenau.
Firmenkontakt:Kanzlei Redig & Redig
Marcus Redig
Lärchenweg 3
69509 Mörlenbach
Deutschland
E-Mail: mannheim@kanzlei-redig.de
Homepage: http://www.kanzlei-redig.de
Telefon: 06209 / 7158-0
Firmenbeschreibung:Die Kanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.
Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.
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