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WGF - comdirect, DAB Bank, Aufsichtsrat, Volksbank Schadensersatz

Meldung von: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 15.12.2012 20:40 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Meldung, finden Sie unter der Meldung bei Pressekontakt.

Fachanwalt prüft Schadenersatzansprüche.
WGF - comdirect, DAB Bank, Aufsichtsrat, Volksbank Schadensersatz
WGF AG, Insolvenz, WGF Genussrechte, WGF Anleihen, Fachanwalt, Anleger, Verluste, Eigenverwaltung, WGF Genussscheine, WGF Hypothekenanleihen, Gehrke, comdirect, DAB Bank, Volksbank, Raiffeisenbank, Schwintowski
Tausende Anleger haben sich mit Anleihen und Genussscheinen an der WGF AG beteiligt. Nach deren Insolvenzanmeldung bangen viele Anleger um das so sicher gelaubte Geld. Für viele stellt sich die Frage, wie sie wieder an ihr Geld kommen ohne Verlust.

Die Anleihen an der WGF AG wurden von verschiedenen Banken angeboten. So hatten die comdirect und die DAB Bank die Anleihen im Angebot. Auch Raiffeisenbanken und Volksbanken haben die Anleihen vertrieben. Bei den Direktbanken muss überprüft werden, ob diese in den Angeboten fehlerhafte Angaben gemacht haben. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben sogar Anlegern in Beratungsgesprächen die Anlage als absolut sicher angepriesen. Entsprechende Beratungsprotokolle liegen der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Auch Aufsichträte der WGF AG wie Prof. Dr. Gehrke haben sich beispielsweise auf N-TV positiv über die Anlagen der WGF AG geäußert. Der heutige Aufsichtsratvorsitzende Prof. Dr. Schwintowski hat Gutachten erstellt, die positiv waren. Es kommt daher auch eine Haftung des Aufsichtsräte in Frage. Oft verfügen diese Aufsichtsräte über D&O Versicherungen, die für Schäden möglicherweise aufkommen müssen.

Es muss jetzt eingehend geprüft werden, gegen wen die Anleger vorgehen können. Daneben ist eine fachgerechte Vertretung im Insolvenzverfahren notwendig, um keine Ansprüche zu verlieren.

Bei der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben sich bereits hunderte Anleger gemeldet und besorgt um Hilfe gebeten. Auf vielfachen Wunsch hat die Kanzlei um den Experten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft gegründet, um die Anlegerinteressen im Insolvenzverfahren zu bündeln und bestmöglich zu vertreten. Es haben sich bereits zahlreiche Anleger angeschlossen.

Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:

WGF Interessengemeinschaft

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Firmenkontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
E-Mail: kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
Telefon: 07821/9237680
Homepage: http://www.dr-stoll-kollegen.de


Firmenbeschreibung:
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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