Zugriff auf beschlagnahmtes Vermögen für Geschädigte per Zwangsvollstreckung - S-und-K-Gruppe
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.09.2013 12:11 Uhr
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Im Zuge des S&K-Skandals musste auch eine ganze Reihe von Fonds, überwiegend geschlossene Immobilienfonds, Insolvenz anmelden. Davon waren unter anderem Deutsche S&K Sachwerte, Deutsche S&K Sachwerte Nr.2, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co.KG, S&K Investment GmbH & Co.KG, S&K Investment Plan GmbH & Co.KG, Midas Mittelstandsfonds, SHB Immobilienfonds, Asset Trust AG, Vario Produkte, United Investors Emissionshaus oder DCM-Immobilienfonds betroffen. Den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Die geschädigten Anleger haben nun die Möglichkeit, auf das durch die Ermittlungsbehörde sichergestellte Vermögen per Zwangsvollstreckung zuzugreifen. Voraussetzung dafür ist ein vollstreckbarer zivilrechtlicher Titel gegen die Schuldner. Vorläufig reicht wohl auch ein dinglicher Arrest aus. Die Amtsgerichte in Frankfurt und München sollen bereits dingliche Arreste verhängt haben. Um einen vollstreckbaren Titel zu erreichen, sollten sich die Betroffenen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden. Allerdings ist Eile geboten. Denn bei einer Zwangsvollstreckung werden die vollstreckbaren Titel in der Reihenfolge ihres Eingangs befriedigt.
Darüber hinaus haben die geschädigten Anleger der verschiedenen Fonds natürlich auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können sich auch verschiedenen Gründen, z.B. aus Falschberatung oder Prospekthaftung, ergeben.
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