Zweimonatsfrist für Entschädigungsansprüche des AGG vom BAG bestätigt
Meldung von: GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.06.2012 17:46 Uhr
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Das BAG entschied vorliegend, dass der Kläger mit Zugang des Ablehnungsschreibens von den die Benachteiligung begründenden Umständen Kenntnis gehabt habe, da er nicht nach § 82 SGB IX von dem öffentlichen Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden sei. Demzufolge sei die Zweimonatsfrist am 04.11.2008 schon abgelaufen gewesen und die Klage blieb in drei Instanzen ohne Erfolg.
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